Die Arbeit analysiert die Wendung ›intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical, racial or religious group, as such‹ aus Art. II der Völkermordkonvention. Die Untersuchung des Gruppenbegriffs kommt zu dem Ergebnis, dass die einzelnen Gruppentypen positiv und anhand möglichst objektiver Kriterien zu definieren sind. Zudem erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Teilgruppenbegriff mit dem Resultat, dass dieser die Feststellung der relativen Quantität des Gruppenteils in Bezug auf die Gruppe voraussetzt. Schließlich befasst die Arbeit sich mit der Definition des den Völkermord charakterisierenden ›special intent‹. Der Täter muss in Hinblick auf die Gruppenzerstörung mit zielgerichteter Absicht vorgehen und dabei wissen, dass es bei ungestörtem Geschehensverlauf zu einer tatsächlichen Existenzgefährdung der Gruppe kommt. Im Rahmen der Untersuchung der Wendung ›as such‹ erfolgt eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Motivbegriff. Der Ausdruck reichert die Zerstörungsabsicht im Ergebnis insoweit an, als der Täter die Gruppenvernichtung in Anbetracht ihrer inneren Zusammensetzung zielgerichtet verfolgt haben muss.