Parallel zu einem tiefgreifenden Wandel im Bereich des Religiösen, gekennzeichnet durch Pluralisierung, Individualisierung und weitere Säkularisierung, vollzog sich auch ein „neuer Strukturwandel des Öffentlichen“. Vor diesem Hintergrund wurde das historisch gewachsene Staatskirchenrecht zu einem umfassenden Religions- und Weltanschauungsrecht ausgestaltet und in zunehmendem Maß als rechtliche Querschnittsmaterie behandelt, dies umso mehr, als sich der religionsrechtliche Kontext besonders eignet, sowohl Grundsatzfragen des freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens – wie Öffentlichkeit, Souveränität und Toleranz, Gleichheit, Neutralität und Pluralismus, den kultur- und sozialstaatlichen Auftrag – ebenso wie grundrechtsdogmatische Fragen paradigmatisch auszuloten. Alle diese Themenstellungen hat Richard Potz in einen gesamteuropäischen Kontext eingebunden und bereits zu einer Zeit, als noch weitgehend von einer „Blindheit“ bzw Indifferenz der europäischen Gemeinschaft(en) in Sachen Religion die Rede war, Lehrveranstaltungen zum europäischen Religions- und Weltanschauungsrecht abgehalten. Damit ging auch eine verstärkte Beschäftigung mit den Entwicklungen im Rahmen der in Europa verwirklichten unterschiedlichen religionsrechtlichen Modelle einher, sodass die rechtsvergleichende Perspektive an Bedeutung gewann. Insgesamt ist es Richard Potz gelungen, einen facettenreichen akademischen Bereich zu erschließen bzw mitzugestalten und zu institutionalisieren.