Die Besteuerung von Personengesellschaften wird von Besteuerungsgrundsätzen beherrscht, die sich mitunter logisch widersprechen. So ist die Personengesellschaft selbst kein Steuerrechtssubjekt. Andererseits ist sie partiell steuerrechtsfähig. Aus diesen Besteuerungsgrundsätzen können sich insbesondere im Bereich der Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft Konflikte ergeben. Das Einkommensteuergesetz regelt die Besteuerung der Personengesellschaft nur unvollständig. Die Arbeit stellt zunächst die Grundlagen der Einbringung eines Einzelwirtschaftsgutes dar. Sodann wird untersucht, ob die Einbringung einen entgeltlichen Vorgang darstellt. Daran schließt sich die Untersuchung an, ob die Einbringung zur Realisierung stiller Reserven führt. Schließlich wird auf einzelne Fragen zum Anwendungsbereich der § 6 Abs. 3; 5 und § 16 EStG eingegangen.