Die Autorin behandelt den in der Praxis gelebten Dialog zwischen Aufsichtsrat und Investor vor dem Hintergrund des aktienrechtlichen Kompetenzgefälles zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Der erste Teil analysiert, „ob“ der Austausch zwischen Aufsichtsrat und Aktionär zulässig ist und begründet an Hand einer methodischen Auslegung der einschlägigen Regelungen des Aktienrechts die Verlängerung gesetzlicher Sachkompetenzen um einen Annex zur Kommunikation. Der zweite Teil definiert Inhalt und Grenzen der Kommunikationskompetenzen des Aufsichtsrats, insbesondere als Folge der (i) übergeordneten Leitungsverantwortung des Vorstands, sowie (ii) den Grundsätzen von Gleichbehandlung und Verschwiegenheit.