Die vorliegende empirische Untersuchung geht der Frage nach, wie Sachverständige, die vom Familiengericht gemäß §163 Abs. 2 FamFG zu einer lösungsorientierten Begutachtung beauftragt werden, auf ein elterliches Einvernehmen hinwirken können und welche Effekte dieses auf die Familien langfristig hat.

Seit der FamFG-Reform im Jahr 2009 werden von den Familiengerichten gemäß §163 Abs. 2 FamFG in Sorge- und Umgangsfragen zunehmend lösungsorientierte Begutachtungen in Auftrag gegeben, um auf ein elterliches Einvernehmen hinzuwirken. Die vorliegende empirische Untersuchung geht den Fragen nach, wie eine lösungsorientierte Begutachtung in der Praxis gehandhabt wird, wodurch dabei ein elterliches Einvernehmen erzielt werden kann und welchen Effekt ein solch erwirktes Einvernehmen auf die Familien langfristig hat. Hierfür wurden sowohl betroffene Eltern als auch deren Sachverständige zu ihren jeweiligen Erfahrungen mit dieser noch jungen Intervention für hochstrittige Trennungspaare befragt.