Die tarifvertragliche Regelungspraxis nimmt Zugriff auch auf grundlegende unternehmerische Entscheidungen. Auf diese Weise wird kollektivvertraglich weit mehr geregelt als Gegenstand des Arbeitsvertrages ist. Ob bestimmte Entscheidungsbereiche des Unternehmers frei bleiben müssen, war deshalb seit jeher eine der grundlegenden Fragen des Tarifrechts. Gisela Hütter-Brungs kombiniert diese Frage mit einer weiteren zentralen Frage des kollektivarbeitsrechtlichen Grundlagendiskurses der vergangenen Jahre: der nach der legitimatorischen Grundlage tarifvertraglicher Regelungen. Ausgehend von der Rückführung der Tarifautonomie auf ihre privatautonomen Wurzeln entwickelt sie ein stimmiges Konzept, wie Konflikte zwischen tarifautonomer Rechtsetzung und der unternehmerischen Freiheit aufzulösen sind. Die Erkenntnis, dass eine privatautonome Legitimation an ihre Grenzen stoßen kann, soweit tarifvertragliche Regelungen auch Außenseiter-Arbeitnehmer erfassen, ist hierbei ebenso zentral wie die Bedeutung privatautonomer Legitimation für eine grundrechtliche Kontrolle des Tarifvertrages.