Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es bringt auch für Energieausweise zahlreiche Neuerungen. Das Praxisbuch geht detailliert darauf ein, beispielsweise:

**Ausstellungsberechtigung**: Das Gesetz regelt ebenso, wer Energieausweise für Neubauten ausstellt. Dies gilt auch für Ausweise nach Änderungen im Baubestand. Bisher bestimmte das Baurecht des Bundeslandes, wer diese Ausweise jeweils erstellt.

**Energieausweismuster**: Die EnEV regelte die Darstellung der Energieausweise in ihren Anlagen. Das GEG lagert die Muster aus. So können sie auch späteren Versionen des Gesetzes dienen. Die zuständigen Bundesministerien haben sie inzwischen über den Bundesanzeiger bekannt gemacht.

**Gebäudeangaben**: Im Energieausweis dokumentiert die Treibhausgasemission zusätzlich die Klimafreundlichkeit des Gebäudes. Als Aussteller geben Sie auch die Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen und die Termine für die nächste Überprüfung an.

**Immobilienmakler**: Das Gesetz spricht nun auch Sie als Berufsgruppe direkt an. Sie legen den Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung den Interessenten vor. Ebenso übergeben Sie ihn nach Vertragsabschluss. In kommerziellen Anzeigen veröffentlichen auch Sie die Energiekennwerte.

**Bußgeld und Kontrolle**: Als Aussteller müssen Sie noch vorsichtiger mit den Eingabedaten sein. Das Gesetz regelt nicht nur welche Tatbestände als ordnungswidrig gelten, sondern bestimmt auch die Höhe der drohenden Bußgelder.

Interview mit der Autorin zur Neuauflage des Werkes: https://www.derbausv.de/aktuelles/Expertenmeinung-Energieausweise-fuer-die-Praxis/