Die zweite Auflage des Basler Kommentar zur "StPO/JStPO" wird neu aus zwei Bänden bestehen und wiederum gleichzeitig die ebenfalls am 1.1.2011 in Kraft getretene Jugendstrafprozessordnung kommentieren. Seit dem Erscheinen der ersten hat sich viel getan in der Strafrechtspraxis. Unter den zahlreichen Beispielen sei nur etwa die Rechtsprechung im Zusammenhang mit strafprozessualen Freiheitsentzügen genannt. Die zweite Auflage verarbeitet die neue Judikatur ebenso wie die kaum noch überblickbare neue Literatur zur Strafprozessordnung.
Auch die Gesetzgebung ist ihrem, vom materiellen Recht her bekannten, frenetischen Rhythmus treu geblieben. Auch hier nur Beispiele: In Kraft getreten ist inzwischen das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG), welches der Kommentar berücksichtigt. Neuerungen haben sich aber auch aufgrund von Revisionen des StGB ergeben (z.B. Art. 171 Abs. 1: Aufnahme von Patentanwälten). Auch andere Gesetze wurden inzwischen teilweise revidiert, was sich auf die StPO auswirkt, etwa das Bundesgesetz über die verdeckte Fahndung und Ermittlung. Dort definiert Art. 285a den Begriff der verdeckten Ermittlung; die Art. 298a–d regeln die verdeckte Fahndung und Art. 288 wird im Hinblick auf Legende und Anonymität an das Bundesgesetz angepasst. Zu erwähnen ist auch das Bundesgesetz über die Protokollierungsvorschriften. Angepasst wurden Bestimmungen für die Protokollierung mit technischen Hilfsmitteln (Audio/Video): Art. 58 Abs. 5bis und Abs. 7. Erwähnt sei schliesslich das Bundesgesetz über die Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis, das neu die Beschlagnahme bei Beschuldigte, sowie ihre Kommunikation mit Zeugnisverweigerungsberechtigten und Anwälten eingeschränkt.