Mit umfassender Novelle
Der Basiskommentar erläutert eingehend die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg in seiner zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes, des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und anderer Vorschriften vom 3.12.2013 grundlegend reformierten Fassung. Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Bundesarbeitsgerichts ist bis März 2014 umfassend eingearbeitet.
In verständlicher Sprache gehalten bietet der Kommentar eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem grundlegend reformierten Landespersonalvertretungsgesetz in Baden-Württemberg praktisch arbeiten. Er soll dazu beitragen, dass Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen wie auch andere Gremien ihre Rechte und Befugnisse kennen und für eine erfolgreiche Interessenvertretung nutzen. Aber auch für die Leitungen und Personalabteilungen der Dienststellen der Landesverwaltung, der kommunalen Behörden und der Gerichte sowie für Rechtsanwälte und Richter bietet der Basiskommentar eine informative Arbeitshilfe, die eine schnelle und zuverlässige Orientierung über das Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg ermöglicht und weit über eine praktische Handreichung hinausreicht.
Der Anhang enthält die Texte der unmittelbar für die Länder geltenden Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes, der Wahlordnung und weiterer ergänzender Vorschriften.
Die Autoren:

Wolf Klimpe-Auerbach, Rechtsanwalt, Richter am Arbeitsgericht (weiter dienstaufsichtführender Richter) i.R.
Ewald Bartl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.
Hermann Burr, Rechtsanwalt, ver.di Rechtssekretär in der Landesrechtsabteilung Baden-Württemberg.
Michael Wirlitsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Konstanz.