Mit dem politischen Programm der Integration vollzieht sich in der schweizerischen Ausländerpolitik ein bemerkenswerter Wandel. In den 1990er Jahren verabschiedet sich der Bund von seiner traditionellen Politik der Überfremdungsabwehr, um fortan das emanzipatorische Ideal der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe der Ausländerinnen und Ausländer zu postulieren. Die ehemaligen Vektoren der Überfremdung mutieren zu „willkommenen Mitbürgern“. Mit seiner „Politik der Anerkennung“ zelebriert der Staat aber nicht nur die zu „Citoyens“ nobilitierten Ausländerinnen und Ausländer. Im Namen der Integration übt er auch Zwang aus. Er fordert Integrationsleistungen und droht mit Sanktion und Ausschluss. Nationale und internationale Studien kritisieren diesen Trend zu einer repressiven Auslegung der Integration. Allerdings beschäftigt sich die aktuelle Forschung kaum mit der markanten regierungspolitischen Korrekturbewegung, an deren vorläufigen Ende die Integration triumphiert. Wie kam es, dass die Ausländerinnen und Ausländer nicht mehr überfremdungspolitisch, sondern gemäss dem Programm der Integration regiert werden sollten? Und wie entwickelte sich die Integrationspolitik zu jener Form der Aufenthaltssteuerung, die sie heute ist? Die vorliegende, als Gouvernementalitätsforschung angelegte genealogische Diskursanalyse kommt zum Schluss, dass die politische Mission der Ausländerintegration nicht auf eine Humanisierung des Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländern abzielt. Sie besteht in der Herstellung und Aufrechterhaltung der Regierbarkeit einer Bevölkerung, die sich nicht mehr einem juridisch konfigurierten Regime unterwerfen lässt. Sie muss im gouvernementalen Modus der Sicherheit reguliert werden. Die Studie arbeitet die bevölkerungspolitische Dimension der Integration heraus und zeigt, dass sich die schweizerische Ausländerpolitik seit ihrem rund hundertjährigen Bestehen als Abwehrformation organisiert. Davon rückt auch die gegenwärtige Integrationspolitik des Zusammenlebens nicht ab. Sie steht ganz im Zeichen einer Abschaffung des Ausländers.