Staatskirchenverträge mit den großen christlichen Kirchen sind ein altes und vielerprobtes Instrument zur Koordination ihrer jeweiligen Rechte und Interessen, waren aber immer auch Gegenstand des Streits: " Concordatum - mater rixarum ". Julia Lutz-Bachmann widmet sich der verfassungsrechtlichen Untersuchung der Fortentwicklung des Staatskirchenvertragsrechts hin zu einem paritätischen Religionsverfassungsvertragsrecht insbesondere in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Aufbauend auf einer historischen Herleitung und einer Beleuchtung der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Probleme dieses Rechtsgebiets analysiert sie Inhalte und verfassungsrechtliche Implikationen von Verträgen des Staates mit jüdischen und muslimischen Gemeinschaften. Im Ergebnis zeigt sich, dass der religionsverfassungsrechtliche Vertrag zwar " mater rixarum " bleibt, er sich aber auch unter den Bedingungen einer pluralen religiösen Landschaft neu bewährt und durch die Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit vielfältige Chancen zu Ausgleich und Befriedung im freundlich-fördernden neutralen Staat birgt.