Die Arbeit untersucht die vom europäischen Sekundärrecht geschaffenen Möglichkeiten für Dritte, sich im Vorfeld von Verwaltungsentscheidungen zu beteiligen. Dabei werden die Beteiligungsformen rechtsbereichsübergreifend zusammengestellt und neben dem Umweltrecht auch das Tierschutzrecht, Gentechnikrecht, Wirtschaftsrecht und Produktrecht beleuchtet. Die herausgearbeiteten Beteiligungsformen werden anhand des Maßstabes der Responsivität in ein Stufensystem eingeordnet. Anknüpfend an die Ergebnisse dieser Systematisierung werden Optimierungsvorschläge für die Drittbeteiligungsformen unterbreitet. Dafür erfolgt eine Rückbindung an die primärrechtlichen Bestimmungen zur Beteiligung und die Beteiligungsfunktionen. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Formen der Drittbeteiligung zu begrüßen und durch eine gewisse Vereinheitlichung förderungswürdig sind. Dadurch soll die Beteiligung für den Dritten erleichtert und der bisherige partizipationsoffene Weg der EU weitergeführt werden.