Bei der Anwendung des Beihilfenverbots bildet die Selektivität einen Prüfungsschwerpunkt. Untersucht wird unter anderem, ob die Abgabenordnung Grundlagen für die Korrektur von Steuerfestsetzungen bei einem Verstoß gegen das Beihilfenverbot vorsieht und welchen Einfluss die Prinzipien des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit auf die Rückforderung unzulässiger Beihilfen haben. Gegenstand der Untersuchung ist außerdem, welche Rechtsfolgen bei gleichzeitig vorliegenden Verstößen gegen das Beihilfenverbot und die Grundfreiheiten eintreten und ob die Auffassung der EU-Kommission zutrifft, dass die sogenannte Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe zu qualifizieren ist. Schließlich wird erörtert, ob Steuervergünstigungen für gemeinnützige Unternehmen unzulässige Beihilfen sind.