Der Europäische Gerichtshof erkannte im Jahr 2005 die grundsätzliche Schutzfähigkeit von Einzelhandelsdienstleistungen als Marke an. Die lang geforderte Einführung eines Markenschutzes für Dienstleistungen von Handelsunternehmen brachte jedoch, neben den ökonomischen Vorteilen, auch zahlreiche Anwendungsprobleme mit sich. Die Autorin skizziert die Entwicklung dieser besonderen Dienstleistungsmarke und zeigt für die Markenämter praxisnahe Lösungen hinsichtlich des Eintragungsverfahrens auf. Darüber hinaus diskutiert sie Ansätze zur Beilegung von Markenkonflikten im Verletzungsverfahren und nimmt zum Streitgegenstand der rechtserhaltenden Benutzung dieser Marke überzeugend Stellung.