Die Methodenlehre stellt nach einhelliger Ansicht wichtiges juristisches Handwerkszeug bereit und ist das wissenschaftliche Grundlagenfach mit der größten Nähe zur Praxis, also zur Rechtsanwendung. Dennoch bemüht sich die Juristenausbildung zu stark um die Vermittlung von Einzelwissen und vernachlässigt die Grundlagenfächer einschließlich der Methodenlehre. Aber auch das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Praxis ist nicht ungetrübt. Im Zentrum des ersten Bielefelder Kolloquiums stand daher die Frage, was Methodenlehre heute leisten kann und was sie eigentlich bedeutet. Mehr handwerkliches Hilfsmittel oder (noch) echte Wissenschaft? Und welchen Einfluss hat letztere ggf. auf die Praxis, insbesondere auf die Gerichte? Diese Selbstvergewisserung erscheint wichtig, um die anstehenden Themen, u.a. des europäischen Rechts, angehen zu können. Der Tagungsband vereint die Referate und Zusammenfassungen der anregenden Diskussionen.