Alfred J. wurde am 6. September 1914 als sechzehntes und jüngstes Kind einer Arbeiterfamilie geboren. Von 1921 an besuchte er die Volksschule. Er galt als geistig behindert und blieb ohne Berufsausbildung. Er arbeitete zunächst in der Landwirtschaft, wechselte oft die Stelle. Wegen seines geringen Verdienstes war er immer wieder ohne festen Wohnsitz.
Vom gesellschaftlichen Makel der Armut für alle sichtbar gezeichnet, waren Männer wie Alfred. J. in hohem Maße vom Staat abhängig – im Nationalsozialismus eine verhängnisvolle Tatsache. Denn es bedeutete für die meisten von ihnen ein verwaltetes Wandern von Arbeiterkolonie zu Arbeiterkolonie, von Wanderhof zu Wanderhof. Es beinhaltete Arbeitseinsätze in der Landwirtschaft oder der Rüstungsindustrie bis zur völligen Erschöpfung.
Verloren sie ihre Leistungsfähigkeit, so verwirkten sie ihr Leben. Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken, Heil- und Pflegeanstalten, auch in Konzentrationslagern waren die Folge. Männer und Frauen ohne festen Wohnsitz wurden vergast, oder ermordet, indem man sie verhungern ließ. All dies wurde möglich, weil sie zuvor gesellschaftlich ausgegrenzt worden waren. Sie hatten den wirksamsten Schutz, den es gibt, verloren: den Schutz in und durch eine Gemeinschaft.
Alfred J. blieb nie lange an einer Arbeitsstelle. Langfristig scheiterten alle Vermittlungsversuche. Schließlich kam er mit einem „Invalidentransport“ in eine „Anstalt für Geisteskranke“ und wurde dort am 10. August 1942 vergast.