Die Überwachung der Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat ist im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise verstärkt in die Kritik geraten. David Huthmacher untersucht zunächst die de lege lata bestehenden Pflichten der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder, wobei er insbesondere auf die Stellung des einzelnen Mitglieds im Gesamtgefüge des Aufsichtsrats als Kollegialorgan eingeht. In diesem Bereich sind bis heute viele Einzelfragen durch die Rechtsprechung kaum ausgeformt und in der Literatur häufig nur schemenhaft behandelt.

Sodann widmet sich der Autor der Frage, welche Folgen die Verletzungen der vorgenannten Pflichten haftungsrechtlich nach sich ziehen. Dabei geht er in einem ersten Teil auf die Haftung der einzelnen Mitglieder gegenüber dem Organ ein, bevor in einem weiteren Schritt geprüft wird, ob nicht vielmehr eine primäre Haftung des Organs Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft und eine Haftungsüberleitung auf die einzelnen Mitglieder stattfindet. Ausgehend von dieser Frage untersucht David Huthmacher insbesondere die historische Entstehung der Aufsichtsratshaftung und arbeitet hieran die Bedeutung und Intention der jeweiligen Gesetzgeber heraus. Die Arbeit schließt mit der Untersuchung von weiteren Mitteln zur Stärkung der Überwachung de lege ferenda.