Krisen werden regelmäßig als Ausnahmen wahrgenommen. Dies erklärt auch, warum sich die rechtliche Auseinandersetzung mit Krisen auf Notstandskonzepte konzentriert. Gleichzeitig hat der Ausnahmezustand im Sinne Carl Schmitts Konjunktur, um bestimmte Krisenphänomene zu erklären. Zu diesen Phänomenen gehört, dass sich das Verständnis und damit der Inhalt bestehender Rechtsnormen in Krisen wandelt. Diese Auslegungsänderungen, häufig auch als Rechtsbrüche angeprangert, werden vor allem durch nichtrechtliche Einflüsse erklärt. Jasper Finke hingegen versteht Auslegungsänderungen in Krisenzeiten als Teil des Rechts. Ausgangspunkt hierfür ist ein Krisenverständnis, für das der Begriff der Erwartung zentral ist. Bei Krisen handelt es sich um Anpassungsprozesse dieser zunächst enttäuschten Erwartungen. Als Normalitätserwartung sind sie aber auch Bestandteil der Auslegung einer Norm. Ändern sich die Erwartungen, spiegelt sich dies im Inhalt der Norm wider.