Tragische Todesfälle von Säuglingen – etwa als Folge von Schütteln oder schwerster Vernachlässigung – schockieren die Öffentlichkeit und werden als Straftaten geahndet. Doch oft zeigt sich in der medizinischen, pädagogischen und sozialen Arbeit mit Kindern, schon lange bevor es zu einer akuten Gefährdung kommt, dass Kinder in den ersten Lebensjahren Beziehungs- und Umwelterfahrungen ausgesetzt sind, die ihre psychische und körperliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigen. Was für alle Kinder und Jugendlichen gilt, hat für kleinste Kinder eine besondere Bedeutung: Der Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung muss prompt erfolgen.

Die AutorInnen präsentieren mit dem vorliegenden Papier handlungsleitende Überlegungen zum Kinderschutz für die Altersklasse 0 bis 3 Jahre. Es ergänzt vorhandene Konzepte, indem es die besonderen Entwicklungs- und Beziehungsbedürfnisse von Kleinstkindern und ihren Familien ins Zentrum multidisziplinärer Perspektiven und Interventionen stellt. Die formulierten Grundsätze stehen in der Tradition der GAIMH (German Speaking Association for Infant Mental Health), die sich für die Förderung seelischer Gesundheit in der frühen Kindheit sowie für die Vermeidung und Früherkennung von Fehlentwicklungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz einsetzt.