Die im Zeitalter der Informationsgesellschaft stetig wachsende Bedeutung von Kapitalmarktinformationen erfordert eine grundlegende Systematisierung der einschlägigen Haftungsnormen. Dabei spielt das Verhältnis zwischen kodifizierter und durch richterliche Rechtsfortbildung entwickelter Prospekthaftung eine herausragende Rolle. Die im Rahmen dieser Analyse gewonnenen Erkenntnisse lassen sich auch bei der Haftung für in anderer Weise veröffentlichte Kapitalmarktinformationen fruchtbar machen, deren Existenz und materiell-rechtlichen Grundlagen bislang umstritten sind.