Die Arbeit hinterfragt die bisherigen Gestaltungsmöglichkeiten zu einer einheitlichen Geltung von Tarifverträgen über Unternehmensgrenzen hinweg, nämlich auf Ebene des Konzerns. Dabei untersucht sie, wie tarifrechtliche Geltungsfragen mit der Rechtsfigur des Konzerns verknüpft werden können und beleuchtet dabei den Schnittstellenbereich zwischen Arbeits-, Tarif und Gesellschaftsrecht.
Gerade für Unternehmensverbände kann die einheitliche Tarifvertragsgestaltung eine Vielzahl von Synergien heben und dazu dienen eine einheitliche Beschäftigungspolitik zu etablieren. Der Autor untersucht neue Möglichkeiten, eine rechtssichere Gestaltung von konzernweit geltenden Tarifregelungen zu ermöglichen und diese auch für die Zukunft gestaltbar bleibt.