Der Autor untersucht den Umfang des Anwendungsbereichs der Unionsgrundrechte gegenüber den Mitgliedstaaten. Er schafft eine neuartige, umfassende Typologie der Konstellationen, in denen die Mitgliedstaaten aufgrund ihres Handelns im Bereich des Unionsrechts an die Unionsgrundrechte gebunden sind. Zu diesem Zweck werden Lehren aus Erfahrungen in föderalstaatlichen Grundrechtssystemen (Deutschland, USA und Schweiz) gezogen, Interaktionen zwischen dem Anwendungsbereich des Unionsrechts und den Unionsgrundrechten untersucht und die gesamte einschlägige Rechtsprechung des EuGH in ein kohärentes System eingeordnet. Mit einigen Ausnahmen erweist sich die Rechtsprechung als weitgehend überzeugend begründet.
Benedikt Pirker forscht im Europäischen Verfassungsrecht, Binnenmarktrecht und Wirtschaftsvölkerrecht.