Die Popularität der vergleichenden Werbung nimmt hierzulande stetig zu. Doch nach wie vor besteht das Problem, dass nicht klar ist, was genau unter vergleichender Werbung rechtlich zu verstehen ist: Gehört zur vergleichenden Werbung ein Vergleich oder nicht? Weder der Europäische Gesetzgeber noch der Europäische Gerichtshof haben diese Frage des vollharmonisierten Rechts der vergleichenden Werbung abschließend beantwortet.
Dabei knüpfen an ein Vergleichsmerkmal zahlreiche Folgefragen: Welchen Einfluss hat der Vergleich auf den Anwendungsbereich des § 6 UWG? Wie verändert sich das Zusammenspiel von § 6 UWG mit anderen Normen des Lauterkeits- und Immaterialgüterrechts?
Die Arbeit hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Frage der Notwendigkeit und der Folgen eines Vergleichs in der vergleichenden Werbung grundlegend unter Berücksichtigung rechtshistorischer und ökonomischer Aspekte zu klären und die hiermit zusammenhängenden Fragen der Normenkonkurrenz zu beantworten.