Die Arbeit befasst sich mit Schutzwürdigkeit, -bedürftigkeit und -zweck sowie mit der gesetzgeberischen Umsetzung eines strafrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR). Im ersten Teil wird – ausgehend von der verfassungsrechtlichen Dogmatik und des hierdurch in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Schutzbereichs – versucht, einen auf das Strafrecht übertragbaren systematischen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auszuarbeiten. Im zweiten Teil wird der vom Gesetzgeber umgesetzte Persönlichkeitsschutz durch den 15. Abschnitt des StGB hieran gemessen, indem Schutzzweck und Schutzbereich der §§ 201, 201a, 202, 202a, 203 und 206 StGB unter Berücksichtigung der Auslegung in Rechtspraxis und Rechtslehre untersucht werden. Es wird gezeigt, an welchen Stellen dieser strafrechtliche Schutz lückenhaft, zu weitgehend oder praxisuntauglich ist. Schließlich wird im Wege eines Gesetzesreformvorschlags versucht, den Schutz des APR durch das Strafrecht zu optimieren.