Das Kirchenrecht in Form des Decretum Gratiani schrieb im 12. Jahrhundert, dass es zwei Arten von Menschen gebe: Kleriker und Laien. Was auf den ersten Blick eindeutig und selbstverständlich erscheint, wird bei näherer Betrachtung jedoch äußerst komplex. Das Verhältnis von Klerikern und Laien im Mittelalter ist eingebettet in zahlreiche weitere soziale, rechtliche, gesellschaftliche und theologische Distinktionen, wie geistlich und weltlich, gebildet und ungebildet, adlig und nicht-adlig sowie unterschiedliche Weihestufen. Unter Heranziehung verschiedener Quellengattungen gehen die Beiträge dieses Bandes in exemplarischen Tiefenbohrungen Prozessen der Verfestigung und Verflüssigung der Grenze zwischen Klerikern und Laien nach. Theologie und Kirchengeschichte werden dabei in den Dialog mit Germanistik, Rechtsgeschichte und allgemeiner Geschichtswissenschaft gebracht.