Die Arbeit thematisiert die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche Ahndung. Sie leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einführung eines Verbandsstrafrechts unter Analyse des geltenden Rechts (§§ 30, 130 OWiG). Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Aspekte der allg. Unrechtslehre (Handlung und Schuld) einem Verbandsstrafrecht nicht entgegenstehen. Es wird ein Vorschlag für ein Verbandsstrafrecht formuliert, welches tatbestandlich an ein »Organisationsdefizit« anknüpft.

Die Arbeit betrachtet die Auswirkungen von Criminal-Compliance auf Tatbestands- als auch Rechtsfolgenseite. Der Autor skizziert dabei die Auswirkungen von Compliance u.a. bei § 266 StGB, § 299 StGB als auch den Unterlassungsdelikten. Die Rechtsprechung zu § 130 OWiG wird systematisiert dargestellt. Er plädiert für eine Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen auf Rechtsfolgenseite. Zertifizierungen von Compliance können im Rahmen von § 261 StPO berücksichtigt werden.