Mit dem Begriff „Profiling“ erfasst die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Datenverarbeitungen unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche, die die Bewertung von Persönlichkeitsaspekten betreffen. Die gesetzliche Definition wirft Fragen auf: Ist ein Profiling datenschutzrechtlich anders zu behandeln als eine „normale“ Verarbeitung? Welche persönlichkeitsrechtlichen Gefahren drohen und wie lassen sich diese wirtschaftlich vertretbar abmildern? Können Profile datenschutzkonform vermarktet werden? Unter dem Dach einer „Profilbildungsperspektive“ zeigt der Autor im bereichsübergreifenden Vergleich grundrechtsverträgliche und zugleich praktikable Rahmenbedingungen für einzelne Mitarbeiter-, Kunden-, und Versichertenprofilbildungen auf.