Der „Driehaus“ hat schon seit vielen Jahren einen festen Platz in der Verfassungswirklichkeit des Landes Berlin. Der bewährte Taschenkommentar erläutert die Vorschriften der Landesverfassung kompakt, praxisnah und zugleich wissenschaftlich fundiert.

Die bereits 4. Auflage setzt sich intensiv mit dem regen Gebrauch von direktdemokratischen Elementen wie Volksbegehren und Volksentscheid auseinander. Ferner behandelt sie sämtliche nach Erscheinen der 3. Auflage beschlossenen Änderungen der Verfassung von Berlin, u. a. die Einführung eines Kindergrundrechts und die Änderungen zur Wahl des Regierenden Bürgermeisters.

Die Kommentierung orientiert sich insbesondere an der reichhaltigen Rechtsprechung des Berliner Verfassungsgerichtshofs und an der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts.

Der „Driehaus“ ist ein unentbehrliches Nachschlagewerk für Wissenschaft, Ausbildung und Rechtspraxis. Er beantwortet alle Fragen, die sich bei der Auslegung und Anwendung der Verfassung von Berlin stellen.