Wir befinden uns in einer Umbruchphase, in der die Bedeutung von personenbezogenen Daten und ihr Schutz neu definiert werden. Die Arbeit greift einen der bislang wenig untersuchten Anwendungsbereiche des Datenschutzes heraus, in dem Bundeswehrsoldaten im Rahmen der Auslandsaufklärung tätig werden. In Abgrenzung zu Inlandssachverhalten, auf welche der Datenschutz seinem Grundkonzept nach zugeschnitten ist, spielen bei Auslandssachverhalten für den effektiven Datenschutz weitere Kriterien eine Rolle, welche die Verfasserin untersucht. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass personenbezogene Daten nicht umfassend als ideell geformtes Schutzobjekt behandelt werden, eine Diskrepanz zwischen dem territorial beschränkten Datenschutz und den territorial unbeschränkten Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht besteht, die völkerrechtlichen Zurechnungskriterien in diesem Bereich fehlerhaft ausgelegt werden und der dem Datenschutz immanente Zweckbindungsgrundsatz bei der Auslandsaufklärung leerläuft.