Seit geraumer Zeit gehören die Transplantationen von Organen und einfachen Geweben zum Standardverfahren in der Medizin. Die Transplantation von Gesichtern, Armen, Penissen und Uteri stellt demgegenüber Neulandmedizin dar. Daher verwundert es nicht, dass sich der Gesetzgeber bislang noch nicht mit diesen sogenannten vaskularisierten komplexen Geweben explizit beschäftigt hat. Unklar ist bereits, ob diese Gewebe als einfache Gewebe oder Organe einzuordnen sind oder ob sie eine dritte rechtliche Kategorie bilden. Ziel dieser Dissertation ist es, offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Transplantationsprozess zu beantworten und einen entsprechenden Rechtsrahmen de lege lata sowie de lege ferenda aufzuzeigen.