Dieser Band schließt die Lücke zwischen Normen, rechtswissenschaftlichen Auslegungen und konsensfähigen humanwissenschaftlichen empirischen Ergebnissen zur Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs Kindeswohl. Die rechtlichen Grundlagen und die zu beachtenden Urteile der höchsten Gerichte zum Kindeswohl stellt der erste Teil des Buches dar; sie sind das Gerüst für den zweiten Teil, der die humanwissenschaftlichen übereinstimmenden empirischen Fakten präsentiert. Die Humanwissenschaften liefern hier ein zu den rechtlichen Entscheidungskriterien korrespondierendes Wertesystem und damit einen Maßstab, das Kindeswohl im Einzelfall zu beurteilen und die Entscheidungsfindung auf eine faktenbasierte Grundlage zu stellen. Dieser interdisziplinäre Ansatz einer humanwissenschaftlichen Kommentierung der rechtlichen Kindeswohlkriterien kann Familienrichtern, Sachverständigen und beruflich involvierten Personen als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden.