Das Buch zeichnet die rechtshistorische Entwicklung eines der problematischsten Bereiche des heutigen Betreuungsrechts nach. In zeitlicher Hinsicht erstreckt sich die Darstellung vom Ausgang der frühen Neuzeit (1794) über das 20. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Dabei liegt der Fokus zunächst auf den preußischen Regelungen des Allgemeinen Landrechts und der Vormundschaftsordnung, erweitert sich aber später mit Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf die übrigen deutschen Länder. Wiederkehrende Fragestellungen, wie etwa der Stellenwert des fürsorgerechtlichen Unterbringungsbegriffs, die Rolle der Gutachter im Verfahren oder aber die Abgrenzung zu anderen Formen der Unterbringung werden jeweils epochenweise beleuchtet. Darüber hinaus leistet der Autor durch die Darstellung der Behandlung psychisch kranker Menschen einen sozialgeschichtlichen Beitrag und stellt somit eine Verbindung zwischen der Disziplin des Rechts und der Sozialwissenschaft her.