Nicht nur aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bieten Anlass, sich grundlegend mit den Residualkompetenzen in Bezug auf die Überprüfung abgeleiteten Unionsrechts zu beschäftigen. In jahrzehntelanger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Trias seiner Vorbehalte in Bezug auf übertragene Kompetenzen (ultra vires), auf die Wahrung essenzieller Grundrechtsstandards (Solange II) sowie im Hinblick auf die Einhaltung der Verfassungsidentität entwickelt und geschärft. Lange hat es die Ausübung seiner Residualkompetenzen indes nur angedroht. Im PSPP-Urteil vom Mai 2020 wurde sodann allerdings erstmals ein ultra-vires-Akt angenommen, was weit über die Verfassungs- und Europarechtswissenschaft hinaus für Aufsehen gesorgt hat. Doch kann die dogmatische Grundkonzeption der Residualkompetenzen überzeugen? Welche Neuausrichtungen sind geboten? Kann der Konflikt um die Letztentscheidungskompetenz überhaupt gelöst werden?