Der Trennscheibeneinsatz bei Besuchen im Strafvollzug war im Bundes-Strafvollzugsgesetz nur lückenhaft gesetzlich geregelt. Seit dem Erlass der Landes-Strafvollzugsgesetze wurden in einigen Bundesländern Gesetzeslücken geschlossen. Nach einer ausführlichen Gesetzesgenese wird in dieser Arbeit der Besuchsempfang in Justizvollzugsanstalten eingehend dargestellt. Hervorgehoben werden die besonders schützenswerten Besuche des Strafverteidigers sowie von Familienangehörigen. Schließlich nimmt die Autorin eine vergleichende Untersuchung der Trennscheibenregelungen aller Bundesländer unter Berücksichtigung unterschiedlicher Besuchergruppen und weiterer Überwachungsmaßnahmen vor.