Im Rahmen des Haftungs- und Sanktionsregimes der DS-GVO erlangt neben den erheblich verschärften Bußgeldtatbeständen auch und gerade der datenschutzrechtliche Schadensersatz eine besondere Aufmerksamkeit. So normiert Art. 82 DS-GVO einen unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Schadensersatzanspruch bei Datenschutzverstößen, der vor allem auch die insoweit vielfach in Betracht kommenden immateriellen Schäden umfasst. Der Autor untersucht die Voraussetzungen und Rechtsfolgen sowie die prozessualen Rahmungen des datenschutzrechtlichen Schadensersatzes nach Maßgabe des Art. 82 DS-GVO und nimmt hierbei die sich auf allen Ebenen der Schadensersatzhaftung zeigenden Rechtsfragen und Problemfelder in den Blick.