Das gegenwärtige fernsehzentrierte Medienkonzentrationsrecht berücksichtigt nicht mehr angemessen die Veränderungen in der Mediennutzung, wie sie seit nunmehr 20 Jahren zu beobachten sind. Ausgelöst durch den Siegeszug des Internets ist ein sich beschleunigender Konvergenzprozess vormals getrennter Mediengattungen in Gang gekommen. Hinzu treten neue, speziell für die Online-Nutzung konzipierte Angebotsformen.

Auch wenn dem Fernsehen im Rahmen der meinungsbildungsrelevanten Medien nach wie vor die Funktion eines Leitmediums zukommt, erscheint es nicht gerechtfertigt, an dieser Fokussierung auf das Fernsehen auf Dauer festzuhalten, zumal § 26 RStV durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung stark eingeschränkt wurde. Die dem Fernsehen zugeschriebene Sonderrolle im Konzert medialer Darbietungsformen ist kein Alleinstellungsmerkmal dieser Mediengattung mehr.

Neben der gewohnt umfangreichen und transparenten Marktanalyse unterbreitet die KEK in diesem Bericht deshalb Vorschläge zur Fortentwicklung des fernsehzentrierten zu einem fernsehbasierten Konzentrationsrecht, welches insbesondere eine effektive Kontrolle crossmedialer Verbindungen ermöglichen soll. Die Umsetzung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer medienübergreifenden Vielfaltsicherung. Sie übertrüge der KEK eine Aufgabe, die bereits in ihrem Titel angelegt, aber durch die bisherige Gesetzeslage nur unzureichend abgebildet ist: eine Ermittlung und Verhinderung „der Konzentration im Medienbereich“.