Internetintermediäre wie Facebook, Google und Co. sind Internetdienste, die in erster Linie fremde Informationen an ihre Nutzer übermitteln. Obwohl sie selbst kaum eigene Inhalte bereitstellen und fremde Inhalte nicht redaktionell auswählen, können sie durch algorithmische Sortierungen und Löschungen oder auch durch Nutzerausschlüsse einen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung ausüben. Das Werk analysiert, ob diese Art der Einflussnahme de lege lata durch medienrechtliche Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags und des Telemediengesetzes oder durch wirtschaftsrechtliche Vorgaben des Kartell- und Wettbewerbsrechts reguliert wird. Außerdem wird unter Berücksichtigung der nationalen und unionalen grundrechtlichen Steuerungsvorgaben de lege ferenda ein Regulierungskonzept zur Kontrolle der Meinungsmacht der Diensteanbieter entwickelt. Die Analyse erfolgt zudem unter Berücksichtigung der US-amerikanischen rechtlichen Vorgaben für Internetintermediäre als Kontrastfolie.