In sehr vielen Gesellschaften und nicht nur in der Bundesrepublik ist in den letzten Jahren die Diskussion um die Verwirklichung von mehr sozialer Gleichheit und Gerechtigkeit vermehrt ins Zentrum der öffentlichen und politischen Auseinander setzung gerückt. Zwei grundsätzlich verschiedene Auffassungen stehen sich in dieser Auseinandersetzung gegenüber. Die eine vertritt das meritokratische Ideal der Chan cengleichheit, nach dem die ungleiche Teilhabe einzelner Menschen an den Gütern einer Gesellschaft so lange nicht problematisch ist, als die Vergabe unterschiedlicher Belohnungen nach Maßgabe individueller Fähigkeiten und Leistungen erfolgt. Nach dieser sicherlich dominierenden Auffassung ist nur sicherzustellen, daß im Vertei lungsprozeß keine leistungsfremden Kriterien wirksam sind und daß bei entsprechen den Leistungen die Gleichheit der Chancen fur alle gewährleistet ist. Das zweite, am ehesten als egalitär zu bezeichnende Modell geht in den Gleichheitsforderungen ent schieden weiter. Die Vertreter dieser Politik fordern nicht nur die Beseitigung von Chancenungleichheiten, sondern einen möglichst weitgehenden Abbau von Ungleich heiten in der Verteilung von Ressourcen und in der Teilhabe an sozialen Gütern überhaupt. Wenn diese Unterscheidung in der öffentlichen Diskussion auch nur selten deut lich gemacht wird, so ist sie fUr den Soziologen, der sich mit dem Problem der Un gleichheit in Gesellschaften befaßt, zentral. Für ihn muß sich eine Analyse der Un gleichheit in einer Gesellschaft einerseits auf die ungleiche Verteilung der verftigbaren Güter auf verschiedene Positionen des Systems beziehen, andererseits auf die Rege lung des Zugangs von Individuen zu diesen Positionen.