Das Phänomen der Wunschmedizin, einer ärztlichen Behandlung ohne direkten gesundheitlichen Nutzen, ist weit verbreitet. Die Arbeit setzt sich am Beispiel der Schönheitschirurgie mit der strafrechtlichen Bewertung und deliktsystematischen Bedeutung der medizinischen Indikation, insbesondere deren behaupteten Auswirkungen auf die Grenzen der Einwilligung, auseinander. Auf der Grundlage eines verfassungsrechtlich fundierten Rechtsgutskonzepts und eines legitimierbaren Paternalismus werden die strafbewehrten Voraussetzungen der Einwilligung des Patienten auf ihre Legitimation überprüft. Im Spannungsfeld zwischen Handlungsfreiheit des Patienten, ärztlichem Standesrecht und staatlichen Schutzpflichten werden weiter der Zusammenhang von Indikationsmangel und ärztlicher Aufklärung anhand des Ansatzes von behavioral law and economics betrachtet sowie aktuelle Gesetzesinitiativen zum Verbot von Schönheitsoperationen bei Minderjährigen kritisch untersucht.

Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis 2014 der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München.