Die Untersuchungshaft bezweckt die Sicherung des Strafverfahrens, steht aber im Spannungsverhältnis zum Freiheitsrecht des Beschuldigten und der Unschuldsvermutung. Obwohl sie daher ultima ratio sein muss, wird von ihr überall in Europa Gebrauch gemacht, mitunter exzessiv. Besonders Ausländer sind betroffen, oft ist die Anordnung auch von präventiven Erwägungen getragen. Die vorliegende Studie hat drei Ziele: Sie analysiert erstmals vollständig europäische Standards und Initiativen zur Untersuchungshaft auf Europaratsebene (vor allem in Gestalt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) und auf der Ebene der Europäischen Union. Zum zweiten werden Recht und Praxis der Untersuchungshaft in Deutschland und anderen europäischen Staaten beleuchtet, der Grad der Berücksichtigung europäischer Vorgaben aufgezeigt und Konsequenzen für die nationale Kriminalpolitik erörtert. Zum dritten wird die Frage beantwortet, ob es gemeinsame europäische Überzeugungen zum Thema Untersuchungshaft gibt und inwiefern dies praktisch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Rechte der Betroffenen beeinflusst.