Nach den Feststellungen der Monopolkommission im Hauptgutachten XX (2012/2013) vom Juni 2014 stellt das sparkassenrechtliche Regionalprinzip ein verbotenes Gebietskartell nach den Vorgaben des europäischen Kartellrechts dar. Das kommunale Wirtschaftsrecht des Saarlandes sieht besonders strenge Vorgaben zum Örtlichkeitsprinzip und zum Subsidiaritätsprinzip vor, die es Stadtwerken insbesondere im Bereich der Energieversorgung nur in sehr engen Fesseln erlaubt, im Wettbewerb anzutreten und sich den großen Infrastrukturaufgaben der Energiewende und Digitalisierung zu stellen. Es besteht vor diesem Hintergrund Anlass, die Zulässigkeit der kommunalwirtschaftlichen Vorgaben für kommunale Unternehmen im Saarland zu analysieren und neu zu vermessen. Hierbei gerät insbesondere die Entscheidung des EuGH vom 22. Oktober 2013 in der Rechtssache "Niederlande/Essent" in den Blick: Dort hatte der Gerichtshof festgestellt, dass sich staatliche und kommunale Unternehmen gegenüber dem Mitgliedstaat auf die Grundfreiheiten des AEUV berufen dürfen.