Die Kindschaftsrechtsreform und die Einführung einer eigenen Interessenvertretung für Kinder in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren waren 1998 ein Meilenstein im Kinderschutz. Die Reform des Familienverfahrensrechts 2009 hat das Verfahren an zeitgemäße Entwicklungen angepasst und die Rolle des Verfahrensbeistands klarer definiert und transparenter gemacht. Ziel der Neuauflage ist es, dem in Kindschaftsverfahren tätigen Verfahrensbeistand Arbeitshilfen anzubieten, die das Wichtigste anschaulich zusammenfassen und über den aktuellen Stand der Rechtslage informieren.