Welche Erfahrungen machen Nebenkläger, d. h. Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten, im Rahmen ihres Strafverfahrens mit der Justiz? Wie beurteilen sie den oft sehr langen Weg vom Tatgeschehen zur Anzeige bei der Polizei, dem Finden anwaltlichen Beistandes bis hin zur Verhandlung vor Gericht? Und wie verarbeiten sie all diese Erlebnisse? Diese empirische Studie gibt aktuelle Antworten auf diese Fragen.

In den letzten Jahr(zehnt)en sind die Opferrechte im Strafverfahren mehrfach gestärkt worden; zugleich wird im Justizsystem die Rationalisierung des Strafverfahrens vorangetrieben. Im Mittelpunkt dieser empirisch fundierten Untersuchung steht die Frage, inwiefern das jeweilige Verfahren von den Opfern als »gerecht« empfunden wurde, d. h., warum sie mit dem Ablauf und Ausgang der Hauptverhandlung (nicht) zufrieden sind und welche Rolle die jeweiligen Nebenklagevertreter auf die (subjektive) Herstellung des Rechtsfriedens haben. Mit dieser Arbeit wird vor allem der wenig beachteten subjektiven Seite der aktuellen und heftig umstrittenen Praxis der Verständigung im Strafverfahren („Urteilsabsprache“) aus Sicht der Opfer von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten sowie ihrer Rechtsanwältinnen und -anwälten Rechnung getragen.
t.