Unter Berufung auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht erlegen die Kirchen ihren Mitarbeitern ein Streikverbot auf. Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob dieser Streikausschluss rechtmäßig ist. Um eine sachgerechte Antwort zu entwickeln, wurden zunächst die miteinander konfligierenden Rechtsgüter – kirchliches Selbstbestimmungsrecht und Koalitionsfreiheit, aus der sich das Streikrecht ergibt – in ihrer jeweiligen Reichweite untersucht. Wichtig war auch ein Blick auf europa- und völkerrechtliche Regelungen. Anschließend wurde die Methode festgelegt, anhand derer ein Ausgleich der aufeinandertreffenden Rechtspositionen erfolgen kann. Im Anschluss konnte ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden, der sowohl den grundgesetzlichen als auch den europa- und völkerrechtlichen Vorgaben gerecht wird. Der kirchliche Streikausschluss ist hiernach haltbar, wenn den Beschäftigten und Koalitionen ausreichende Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen eingeräumt werden.