Radioaktive Abfälle müssen für eine Verbringung in ein Zwischen- oder ein Endlager die durch die
nationalen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden festgelegten Spezifikationen und
Annahmebedingungen erfüllen. In Deutschland ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für die
Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver
Abfälle verantwortlich und somit die zuständige Behörde, die organisatorischen und administrativen
Regelungen der Produktkontrolle zu definieren und die Endlagerfähigkeit von Abfallgebinden zu
bestätigen (§§ 9a, 23 AtG). Mit den Endlagerungsbedingungen und den Maßnahmen zur
Produktkontrolle, welche im Planfeststellungsverfahren für das Endlager Konrad eingereicht und geprüft
wurden, existieren genehmigte und damit festgeschriebene Anforderungen, die radioaktive Abfälle für eine
Verbringung in das Endlager Konrad erfüllen müssen. Die Schachtanlage Konrad befindet sich in der
Nähe der Stadt Salzgitter und wird derzeit zum Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer
Wärmeentwicklung umgebaut. Die Einlagerung der radioaktiven Abfälle wird nicht vor dem Jahr 2021
beginnen.
Die Endlagerungsbedingungen wurden auf der Grundlage einer standortspezifischen Sicherheitsanalyse
erarbeitet. Sie beinhalten allgemeine Anforderungen an Abfallgebinde wie auch spezifische Anforderungen
an Abfallprodukte und Abfallbehälter, sowie Aktivitätsbegrenzungen für einzelne Radionuklide und
Massenbegrenzungen für nicht-radioaktive schädliche Stoffe. Die Massen von 94 nicht-radioaktiven
chemotoxischen Stoffen innerhalb der endzulagernden radioaktiven Abfälle sind zum Schutz des
Grundwassers limitiert. Um den Endlagerungsbedingungen zu entsprechen, muss jedes Abfallgebinde
radiologisch und stofflich charakterisiert werden. Diese Charakterisierung kann auf der Basis einer
vorhandenen Abfallgebindedokumentation durchgeführt werden. Für den Fall, dass die Dokumentation
nicht hinreichend oder belastbar ist, müssen durch Analyseverfahren zusätzliche Abfalldaten erhoben oder
verifiziert werden. Das segmentierte oder integrale Gamma-Scanning sowie die aktive und passive
Neutronenmessung werden weltweit als Standardverfahren für die radiologische Charakterisierung und
Qualitätskontrolle von Abfällen eingesetzt. Diese Messverfahren bestimmen die isotopenspezifische
Aktivität von radioaktiven Abfallprodukten, sind jedoch zur Erkennung von nicht-radioaktiven
wassergefährdenden Stoffen ungeeignet.