Oft werden auf dem Gebiet des Religionsverfassungsrechts pauschale Annahmen hinsichtlich einer christlich-abendländischen Kultur apostrophiert. In der juristischen Behandlung religiöser Phänomene, bei der es um präzise und sachliche Entscheidungen anhand des Gesetzes gehen sollte, geraten hier immer auch vorverfassungsrechtliche, auf Kultur und Geschichte gestützte Argumente in die Diskussion. Mittels interdisziplinär informierter Arbeitstechniken wird in dieser Untersuchung hinterfragt, an welchen Punkten des Religionsverfassungsrechts dies sichtbar wird und was passiert, wenn Kulturargumente in die juristische Auseinandersetzung Einzug halten. Dabei bestätigt sich auf unterschiedlichen Ebenen die These, dass die Verwendung des Kulturbegriffs im Religionsverfassungsrecht die rechtlichen Maßstäbe zu relativieren geeignet ist und zu einer tradierenden Anwendung des Religionsverfassungsrechts führt.