Fritz Bauer (1903 – 1968) blickt voller Resignation und Bitterkeit insbesondere
auf die beiden Prozesse zurück, die vor dem Landgericht
Frankfurt am Main verhandelt worden waren. In einem Brief an seinen
Freund Thomas Harlan aus dem März 1966 bezeichnet er die bundesdeutschen
Verfahren gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher als
eine »Tragödie«.

Warum »Tragödie«? Hatten die Verfahren nicht geleistet, worum es Bauer
in den Prozessen gegen Nazi-Verbrecher erklärtermaßen ging: um politische
Aufklärung und richterliche Tatsachenfeststellung? Und hatten die
Strafgerichte die Taten der Angeklagten unangemessen qualifiziert und die
strafrechtliche Verantwortung der NS-Verbrecher falsch gewürdigt?

Werner Renz beleuchtet hier die Vorstellungen Fritz Bauers vom Sinn und
Zweck der NS-Prozesse und führt in die Vorgeschichte und den Verlauf
des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963 – 1965) ein.

Noch heute stehen Angehörige des Auschwitz-Personals als Greise vor
Gericht. Diese späten Prozesse sind als ein untrügliches Zeichen für das
Versagen der deutschen Strafjustiz bei der justiziellen Aufarbeitung der
NS-Vergangenheit anzusehen.