Die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer hat maßgeblichen Einfluss auf den Grad des durch die Haftpflichtversicherung vermittelten Sozialschutzes. Auf der Grundlage einer funktional rechtsvergleichenden Untersuchung des deutschen und englischen Rechts entwickelt Simon Herbert Bangert Kriterien für die optimale Ausgestaltung eines gesetzlichen Direktanspruchs und unterbreitet darauf aufbauend Reformvorschläge de lege ferenda für den deutschen Gesetzgeber. Ein besonderes Augenmerk legt er dabei auf die bezüglich des Geschädigtenschutzes neuralgischen Punkte des Direktanspruchs - wie beispielsweise die Frage, inwieweit der Haftpflichtversicherer dem Geschädigten Einwendungen aus dem Versicherungsvertragsverhältnis entgegensetzen kann.