Der schillernde Begriff Kunst wird als eigenständiger Rechtsbegriff jeweils im konkreten Gesetzeszusammenhang funktionalisiert. Die Arbeit analysiert die Nutzung im Internationalen Steuerrecht (Art. 17 OECD-MA) zur praktikablen Zuordnung von Besteuerungsrechten im Vergleich zur Funktionalisierung als emphatisch aufgeladener Begriff im deutschen (Steuer-)Recht.
Ausgangspunkt ist eine Analyse des verfassungsrechtlichen Kunstbegriffs sowie des Begriffs Kunst in deutschen nicht-steuerlichen und steuerlichen Gesetzen, um dann auf den Kunstbegriff des Internationalen Steuerrechts zu kommen. Während sich im deutschen Recht als überwiegende Funktion die Privilegierung eines besonders schützenswerten Phänomens (Werkschaffen und -darbietung) herauskristallisiert, ist vornehmliches Ziel des Art. 17 OECD-MA, die Besteuerungsrechte der Einkünfte aus künstlerischen Darbietungen möglichst pragmatisch zuzuordnen. Die Definitionskriterien der verschiedenen Gesetzesbegriffe werden analysiert, bestehende Schwachstellen und Kritikpunkte werden aufgezeigt.