In ständiger Rechtsprechung bezieht sich der EuGH auf eine zweiseitige Konzeption des europäischen Gleichheits- und Diskriminierungsschutzes. Hiernach wenden sich gleichheitsrechtliche Gewährleistungen einerseits gegen die Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte, andererseits sollen sie aber auch die Gleichbehandlung nicht vergleichbarer Sachverhalte erfassen.

Mit der von Tobias Fuchs vorgelegten Studie hat die rätselhafte »zweite Seite« der Gleichheitsrechte eine erste umfassende rechtswissenschaftliche Aufarbeitung erfahren. Der Autor entwickelt ein übergreifendes Modell des unionsrechtlichen Gleichbehandlungsverbots, das eine klare Abgrenzung zu diversen anderen Figuren der gleichheitsrechtlichen Dogmatik wie der mittelbaren, faktischen und materiellen Diskriminierung leistet.